Standesamtliche Trauungen und eingetragene Partnerschaft
In Italien sollen Standesamtliche Trauungen und eingetragene Partnerschaft (gleichgeschlechtige Ehe) in einem Rathaus stattfinden, das kann auch ein schönes historisches Gebäude sein oder ein eleganter Palazzo mit schönen Wandteppichen oder eine malerische Burg, wie z. B. in Malcesine und Torri del Benaco.
Aufgrund der Schönheit einiger italienischer Standesämter wird die Zeremonie als unvergesslich und einzigartig in Erinnerung bleiben.
Die Zeremonie dauert ca. 20 Minuten und wird vom Bürgermeister oder von einem seiner/ihrer Zivilbeamten in Italienisch durchgeführt.
Während der Zeremonie werden die Artikel 143, 144, 147 des Bürgerlichen Italienischen Gesetzbuches und der Trauung vorgelesen und vom Dolmetscher gleich übersetzt. Die Artikel betreffen die Rechte und Pflichten der Eheleute/dem Partners untereinander.
Am Ende der Lesung wird der Austausch der Ringe erfolgen.
Sie können die Zeremonie mit Ihren eigenen Versprechen, bevorzugter Musik oder Blumendekorationen personalisieren, so dass sie Ihre eigene besondere Art reflektiert.
In Italien sind immer noch 2 Zeugen erforderlich, die die Urkunde am Ende der Hochzeit unterzeichnen müssen.
Nach der Zeremonie erhalten Sie eine internationale Heiratsurkunde, die in jedem EU-Land anerkannt ist.
In einigen Orten ist es erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung ein oder zwei Tage vor der Hochzeit zu unterzeichnen.